Liebe Mieter,
vielleicht haben Sie von dem Thema schon etwas gehört:
Ab dem 1. Juli dürfen wir aufgrund einer gesetzlichen Regelung Ihre TV-Kabelgebühren nicht weiter im Rahmen der Betriebskosten abrechnen. Zukünftig müssen Sie, wenn Sie weiter ein TV-Programm nutzen möchten, selbst tätig werden. Das Anbringen einer Satellitenschüssel ist weiterhin von der EWG nicht gestattet.
Es gibt zwei Optionen zur Auswahl:
- Sie möchten weiterhin wie bisher Kabelfernsehen nutzen und einen Ansprechpartner vor Ort haben. Hierfür haben wir als Genossenschaft mit dem bisherigen Anbieter Elementmedia eine Vereinbarung über vergünstigte Konditionen für unsere Mieter erzielen können.
- Alternativ: Sie können sich auch einen IP-TV (Internet-) Anbieter aussuchen und Ihr TV-Programm ausschließlich über das Internet nutzen (streamen).
Wenn Sie sich für die Position 1 und somit für die Fortführung der TV-Versorgung durch Elementmedia entschließen, bleibt technisch alles wie bisher, es kommen keine zusätzlichen Kosten oder Installationen auf Sie zu.
Füllen Sie dann bitte die Fortführungsvereinbarung Kabel-TV aus und senden Sie diese per Post oder per E-Mail direkt an Elementmedia.
Sonderpreis nur gültig bis zum 30.06.2024
Sofern Sie bis zum 30.06.2024 Ihre TV-Versorgung über Elementmedia weiterhin beauftragen und einen neuen sogenannten Einzelnutzervertrag mit abschließen, zahlen Sie einen Sonderpreis in Höhe von 7,70 € je Monat. Dieser Preis bleibt dann für Sie mindestens 2 Jahre unverändert.
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie ab dem 1. Juli 2024 keine weiteren Kabel-TV-Leistungen beziehen möchten, geben Sie bitte ebenfalls Bescheid. Ohne diese Fortführungsvereinbarung wird der Kabel-TV Anschluss am 01.07.2024 abgeschaltet. Bitte kümmern Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig um Ihre weitere TV-Versorgung.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie Elementmedia in der Zeit
von montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr
und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr
unter (02304) 934439 an.
Ihre Eisenbahner Wohnungsgenossenschaft Schwerte eG
Hier können Sie die Fortführungsvereinbarung Kabel-TV downloaden
Bild von Ron Porter / Pixabay